Leistungen

-Hausplanung
-Bauantrag
-Nutzungsänderung
-Wohnhausneubau / Gewerbeneubau
-Wohnhausanbau / Gewerbeanbau
-Wohnhausumbau / Gewerbeausbau
-Bauleitung
-Statik
-Ankauf von Grundstücken
-Bildung Miteigentum nach der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG)

-Wohnflächenberechnung mit Aufmaß nach Din 277 oder Wohnflächenverordnung (WoFlV)

-Niederschlagwasserberechnung mit Aufmaß

-Hausplanung
-Bauantrag
-Nutzungsänderung
-Wohnhausneubau / Gewerbeneubau
-Wohnhausanbau / Gewerbeanbau
-Wohnhausumbau / Gewerbeausbau
-Bauleitung
-Statik
-Ankauf von Grundstücken
-Bildung Miteigentum nach der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG)

-Wohnflächenberechnung mit Aufmaß nach Din 277 oder Wohnflächenverordnung (WoFlV)

-Niederschlagwasserberechnung mit Aufmaß

Wieso sollten Sie sich für uns entscheiden?
-Kurzfristige Termine sind meist unproblematisch möglich

-Sie haben für die gesamte Planungs- und Bauphase von Anfang bis Ende einen direkten Ansprechpartner

-Wir arbeiten mit unterschiedlichster Software und haben daher immense Möglichkeiten bei der Planung

-Jahrelange Erfahrung in Verbindung mit aktuellsten Weiterbildungen

-Wir legen größten Wert auf Kundenzufriedenheit, und damit auch auf Qualität bei Beratungen und der verwendeten Baustoffe auf der Baustelle

Wieso sollten Sie sich für uns entscheiden?

-Kurzfristige Termine sind meist unproblematisch möglich

-Sie haben für die gesamte Planungs- und Bauphase von Anfang bis Ende einen persönlichen Ansprechpartner

-Wir arbeiten mit unterschiedlichster Software und haben daher immense Möglichkeiten bei der Planung

-Jahrelange Erfahrung in Verbindung mit aktuellsten Weiterbildungen

-Wir legen größten Wert auf Kundenzufriedenheit, und damit auch auf Qualität bei Beratungen und der verwendeten Baustoffe auf der Baustelle

Sie wollen sich Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen, Sie wollen um- oder anbauen oder benötigen eine Lagerhalle?

Unser Einzugsgebiet erstreckt sich auf den größten Teil Hessens.
Die meisten Bauobjekte führten wir im Wetteraukreis und dessen angrenzenden Landkreisen aus.
Unter Anderem bauten wir auch schon Objekte in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Main-Kinzig-Kreis, Frankfurt am Main uvm.

Wir planen Ihr Wohnhaus oder Ihr Gewerbegebäude individuell nach Ihren Wünschen und Vorstellungen & setzen diese auch auf der Baustelle um.

Durch die Verwendung unterschiedlicher Software in unserem Hause, können wir ganz nach den Vorstellungen einer jeden Kundschaft das richtige Ergebnis erzielen.

Selbstverständlich sind bei uns alle gängigen Bauweisen in Form von z.B. Massivbau mit Hochlochziegeln oder im Holzrahmenbaustil möglich.

Für uns steht die Kundenzufriedenheit an oberster Stelle, deshalb sind wir bei allen Fragen direkt für Sie da, sei es noch in der Planung oder später bei den Bauausführungen auf der Baustelle.

Sie haben ein Grundstück zu verkaufen?

Für unsere geplanten Neubauprojekte suchen wir ständig Grundstücke- vorzugsweise im Wetteraukreis. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot!

Sie wollen nur einen Teil Ihres Hauses verkaufen und dies sauber und glatt?

Wir erstellen die für das Notariat notwendigen Pläne, sodass es später keine Ungereimtheiten oder gar ein böses Erwachen für Sie als Verkäufer*in gibt.

Sie benötigen für den Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie eine Wohnflächenermittlung?

Wir erstellen Ihnen, entweder auf Basis vorhandener Pläne oder nach persönlichem Aufmaß gem. den gängigsten und anerkannten Ermittlungsweisen, entweder nach DIN 277 oder Wohnflächenverordnung (WoFlV), eine Auflistung der Quadratmeter pro Etage, pro Raum und eine Gesamtquadratmeteranzahl Ihrer Wohnfläche oder Nutzfläche.

Sie haben auf Ihrem Grundstück Flächen in Form von z.B. Pflastersteinen, Kiesschüttungen, Beton- oder Schwarzdecken o.Ä. befestigt, welche möglicherweise auch Regenwasser ins öffentliche Kanalnetz einleiten?

Aus diesen Angaben ermittelt sich die Niederschlagswassergebühr, die deutschlandweit von jedem Privathaushalt und darüber hinaus für die einzelnen Grundstücke gezahlt werden muss. Eine Anzeige der Veränderung muss oftmals binnen einem Monat an die zuständige Kommune gemeldet werden. Wir erstellen Ihnen nach Aufmaß einen Plan mit zugehöriger Flächentabelle gem. vorhandener Entwässerungssatzung der Stadt oder Gemeinde.